Herzlich willkommen
bei der Steuerberatung CADEK

Clevere

Allround-Betreuung

Durch

Erfahrung und

Kompetenz

Seit über 70 Jahren sehen wir uns als Bindeglied zwischen Ihnen und der Finanzverwaltung, das sie freundlich in allen Lebenssituationen berät und unterstützt.

Zitat: “Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Steuerzahlen. Die Kenntnis aber häufig.“ (Meyer A. Rothschild, Bankier 1744-1812)

Wir betreuen sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen in allen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Angelegenheiten. Kompetenz, Vertraulichkeit und Persönlichkeit wird bei uns großgeschrieben.

Wir würden uns freuen, Sie kennenzulernen!
Ihr Team der Steuerberatung Cadek

Unser Service für Sie

Steuerberatung

  • Anfertigung von Steuererklärungen und Steueranmeldungen für Privatpersonen, Gesellschaften, Einzelunternehmer und Freiberufler unter Minimierung der Steuerlast im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Einlegung von Rechtsbehelfen
  • Erbschaftsteuer- und schenkungsteuerliche Beratung
  • Prozessführungen bei Finanzgerichten und beim Bundesfinanzhof
  • Unterstützung bei Selbstanzeigen
  • Erstellen von Jahresabschlüssen
  • Mitwirkung bei steuerlichen Betriebsprüfungen (Finanzamt oder Sozialversicherungsträger)
  • Unterstützung bei Übertragung von Vermögen im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
  • Durchführung von Steuerplanungen
  • Durchführung von Steuerbelastungsvergleichen
  • Unterstützung bei der Gründung und Umwandlung von Unternehmen
  • Steuerliche Gestaltungshinweise bei Betriebsaufspaltungen und -verpachtungen
  • Informationen zur Rechtsform aus steuerlicher Sicht

Unternehmens- und Wirtschaftsberatung

  • Umfangreiche Darstellung und Begleitung von Existenzgründungen
  • Bewertung von Unternehmen für Entscheidungsfindungen
  • Information und Beratung zu sämtlichen Investitions- und Finanzierungsfragen
  • Erstellung und Einführung von betriebswirtschaftlichen Kennzahlensystemen
  • Umfangreiche wirtschaftliche Beratung beim Kauf und Verkauf von Unternehmen
  • Aktuelle Beratungsschwerpunkte
  • Beratungen auf dem Gebiet des Ratings
  • Künstlersozialabgaben
  • Unternehmensnachfolge

Buchhaltung und Lohnbuchhaltung

  • Umfassender Service der Buchhaltung mit Kontierung, Eingabe, Auswertung und Kontrolle
  • Einbringung von Einzelleistungen, wie z.B. Eingabe vorkontierter Belege in die EDV
  • Vornahme der Finanzbuchführung mit speziellen Branchenlösungen
  • Anlagenbuchführung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen für sämtliche Branchen
  • Untersuchung des arbeitsteiligen Einsatzes von Mandanten zum Berater

Honorar

Gegenstandswert

Leider können wir Ihnen bei der Erstellung von Steuererklärungen nicht schon im Vorfeld den genauen Rechnungsbetrag nennen, da wir als Steuerberater an die Steuerberatergebührenordnung gebunden sind. Es gibt keine feste Gebührenhöhe, sondern eine Gebührenspanne, innerhalb derer wir uns bewegen müssen. Der Rechnungsbetrag richtet sich in den meisten Fällen nach dem Zeitaufwand, der Komplexität und dem so genannten Gegenstandswert (z.B. bei Ermittlung der Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit oder Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist dies die Summe der Einnahmen). Tabellen der Steuerberatergebührenverordnung weisen dem Gegenstandswert eine volle Gebühr zu. Je nach Tätigkeit ist gesetzlich geregelt mit wie viel Prozent (10tel o. 20tel) diese volle Gebühr mindestens bzw. höchstens multipliziert wird. Daraus ergeben sich ein Mindestrechnungsbetrag, den wir verlangen müssen und ein Höchstrechnungsbetrag, den wir verlangen dürfen. Je nach Zeitaufwand und Komplexität werden wir unser Honorar fair und angemessen daraus ermitteln.
Im Regelfall bewegen wir uns im unteren Drittel der Steuerberatergebührenverordnung.

Zeitabrechnung

Erstberatungen, einem mündlichen oder schriftlichen Rat oder einer sonstigen Auskunft erfolgt die Berechnung nach der so genannten Zeitgebühr. Diese Zeitgebühr wird für jede angefangene halbe Stunde berechnet und ist ebenfalls durch die Steuerberatergebührenverordnung Ihrer Höhe nach geregelt.

Abrechnung

Service

Kontaktformular

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 7.30 Uhr bis 16.00 Uhr
    Freitags 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr

    Da unsere Mitarbeiter ihre Arbeitszeit weitgehend selbst einteilen können, ist die Kanzlei regelmäßig auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten besetzt. Unterlagen können jederzeit auch in unseren Briefkasten unten am Eingang eingeworfen werden (tägl. Leerung). Beratungsgespräche können per Telefon oder E-Mail vereinbart werden.

    Die Vereinbarung von Beratungsgesprächen ist auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

    Anfahrt

    Seligenstadt Basilika
    Seligenstadt Steinheimer Tor
    Seligenstadt Historische Innenstadt
    Seligenstadt Rathaus